Der Widerspruch im Sozialrecht

Gegen Bescheide einer Behörde ist im Sozialverwaltungsrecht der Widerspruch im Sozialrecht der richtige Rechtsbehelf. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden, da die Behörde den Bescheid umfassen prüfen muss.

Es ist ratsam, den Widerspruch zu begründen, da Sie in den meisten Fällen eine Leistung von der Behörde erhalten wollen.

Frist

Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs ist grundsätzlich ein Monat. Falls Sie aus zeitlichen Gründen den Widerspruch nicht innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat begründen können, dann legen Sie zuerst fristwahrend Widerspruch ein und begründen den Widerspruch zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, besteht eventuell noch die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Richtiger Adressat

Richtiger Adressat ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Am Ende des Bescheides ist eine Rechtsmittelbelehrung abgedruckt. Aus der Rechtsmittelbelehrung ergibt sich, welche Behörde der richtige Adressat ist.

Bearbeitungszeit

Die Behörde hat den Widerspruch innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten. Nach Ablauf dieser Frist kann vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erhoben werden. Das Gericht verpflichtet die Behörde, innerhalb einer entsprechenden Frist über den Widerspruch zu entscheiden.

Nachweisbarer Zugang des Widerspruchs

Bitte kopieren Sie den Widerspruch und alle Unterlagen, die Sie dem Widerspruch beigefügt haben.

Des Weiteren ist anzuraten, dass Sie den Widerspruch vorab per Fax übermitteln oder per Einschreiben verschicken bzw. persönlich abgeben und sich den Eingang quittieren lassen. Dadurch können Sie grundsätzlich belegen, dass der Widerspruch der Behörde auch zugegangen ist.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht

Nehmen Sie Kontakt auf.
Janusz-Korczak-Straße 8,
4. OG, Fahrstuhl vorhanden
12627 Berlin
Tel. (030) 97 99 25 10
Fax (030) 97 99 25 15
info@meinhardt-online.com
www.meinhardt-online.com

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Unsere Mandanten unser Engagement

Rechtsanwaltskanzlei

Gewerbliche Mandanten

Wir engagieren uns für Sie im Arbeitsrecht u. a. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Kündigungen, Arbeitnehmerdatenschutz, BEM. Mehr

Im Sozialrecht vertreten wir Sie u. a. in den Bereichen Betriebsprüfung, Statusfeststellungsverfahren, Eingliederungsmanagement, Fördermöglichkeiten. Mehr

Arbeitsrecht

Private Mandanten

Wir vertreten und beraten Mandanten im Arbeitsrecht u. a. zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsverträgen, Lohn, Urlaubsabgeltung, Datenschutz. Mehr

Im Sozialrecht sind wir spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht. Wir vertreten Sie u. a. zu Fragen rund um Rente, Sperrzeit, Grad der Behinderung, Krankengeld, Pflegegeld oder Arbeitsunfällen. Mehr

Arbeitsrecht

Soziales Engagement

„Tue Gutes und rede darüber“
so lautet ein altbekanntes Motto.

Wir haben uns vorgenommen, einen festen Teil unseres Umsatzes für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Auf dieser Seite wollen wir über unser Engagement berichten. Wir freuen uns, wenn wir damit andere ermutigen können, sich (noch mehr) für Projekte zu engagieren. Mehr

Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie gerne.

Wir beraten Sie gerne zu Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag.

Offene Stellen
Rechtsanwalts­fach­angestellte (m/w/d)
Referendar (m/w/d)

Schreiben Sie uns

Was ist die Summe aus 6 und 9?