Pflege bei Grundsicherung/ Sozialhilfebezug

Hilfe zur Pflege bei Grundsicherung/Sozialhilfebezug

Wenn Sie Pflegebedarf haben, leistet die Pflegeversicherung erst bei Vorliegen der Pflegestufe I oder höherem Pflegebedarf. Die Sozialhilfe gem. §§ 61 ff. SGB XII leistet schon in „Stufe 0“, d.h. schon bei einfacher Pflegebedürftigkeit.

Hierfür ist jeder messbare grundpflegerische Bedarf relevant. Ein zeitlicher Mindestaufwand ist in dieser „Stufe 0“ nicht erforderlich – so kann z.B. umgerechnet 10 Minuten täglicher Hilfebedarf beim Baden oder Duschen (3 x in der Woche) als Grundpflegeanteil ausreichen.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
Arbeitsrecht & Sozialrecht

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