Neue Hartz IV Regelsätze zu niedrig

Sozialgericht Berlin: Auch neue Hartz IV Regelsätze verfassungswidrig zu niedrig

Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hält die momentanen ALG II Regelleistungen für zu niedrig und hat die Frage der Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht muss über Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze nunmehr erneut entscheiden.

Geklagt hatte eine Familie aus Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen. Am Mittwoch dem 25.04.2012 hat das Sozialgericht Berlin zum Aktenzeichen S 55 AS 9238/12 entschieden, dass die aktuellen Regelleistungen um ca. 36 Euro (für eine dreiköpfige Familie mithin ca. 100 EUR) zu niedrig sind. Das menschenwürdige Existenzminimum sei nicht gewährleistet.

Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt.

Zu beachten ist aber auch, dass andere Gerichte die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes ausdrücklich bejahen. So z.B. die Landessozialgerichte von Bayern und Baden-Württemberg. Ebenso bejaht die Verfassungsmäßigkeit die 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin, Urteil vom 29. März 2012 – S 18 AS 38234/10.

Unsere Empfehlung lautet daher, gegen aktuelle Bescheide Widerspruch mit dem Hinweis auf das Verfahren des Sozialgerichts Berlin zum Aktenzeichen S 55 AS 9238/12 einzulegen bzw. wegen des Leistungszeitraumes des letzten Jahres einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

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