Erbschaft und Hartz IV

Geerbtes Vermögen gilt rechtlich als Einkommen

Auch mit neuester Entscheidung vom 25.01.2012 hat das Bundessozialgericht (BSG) zum Aktenzeichen B 14 AS 101/11 R bestätigt, dass das von Hartz –IV-Empfängern geerbte Vermögen rechtlich als Einkommen gilt.

Entsprechend wird es auf die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet.

Der geerbte Betrag wird durch sechs geteilt und als Einkommen für sechs Monate angerechnet. Der Betrag der danach noch zur Verfügung steht, zählt als Vermögen.

Z.B. Erbschaft 6000,00 € ⇒ Anrechnung pro Monat 1.000,00 € ⇒ Ausgaben monatlich nur 500,00 € ⇒ daraus folgt nach sechs Monaten besteht ein Vermögen von 3.000,00 €, welches innerhalb der gesetzlichen Vorgaben beim Leistungsempfänger verbleibt.

Holger Meinhardt, Arbeitsrecht Berlin, Arbeitsrecht

Holger Meinhardt
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